Schulpartnerschaft


KEL – Gespräche

Zwei Mal im Jahr finden für alle Eltern, Schüler und Lehrer sogenannte KEL – Gespräche Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche) statt.


Sinn und Zweck dieser Gespräche:

- Regelmäßiger Austausch zwischen Eltern (Erziehungsberechtigte) - SchülerIn – LehrerInnen
- SchülerInnen können ihr Wissen und ihre Kompetenzen zeigen und darüber reden
- Gespräch über die Lernentwicklung
- Zielvereinbarungen – welche Schwerpunkte setzt sich der Schüler/die Schülerin   für die nächsten Monate

Im Vordergrund steht die Motivation der Schülerinnen und Schüler, aber auch das Erkennen der eigenen Verantwortung.


Schulforum

In der Neuen Mittelschule setzt sich die Schulgemeinschaft aus gewählten Interessenvertretern von Lehrern und Erziehungsberechtigten zusammen. Im Schulforum sind alle Klassenelternvertreter Mitglieder, den Vorsitz des Schulforums hat die Schulleiterin inne. Das Schulforum tagt zumindest in den ersten neun Wochen nach Schulbeginn und behandelt Angelegenheiten, die über den Wirkungsbereich einer Klasse hinausgehen oder die gesamte Schule betreffen, wie beispielsweise Maßnahmen im Rahmen der Schulautonomie. Das Schulforum ist zuständig für die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen, die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen von Klassen und die Kooperationen mit anderen Schulen oder außerschulischen Einrichtungen.


Klassenforum

§ 63a S CH UG

Mitglieder

Klassenlehrerin (KL) bzw. Klassenvorstand (KV), Erziehungsberechtigte der Schüler der Klasse (ev. vom Elternverein nominierter Wahlvorsitzender)

Eventuell mit beratender Stimme: Direktorin, weitere Lehrerin, Schularzt, ...


Vorsitz

KL (KV), außer bei der Wahl des Klassenelternvertreters (KEV) und KEV-Stellvertreters; wenn Direktorin anwesend ist, kann sie den Vorsitz übernehmen.


Einberufung
Durch KL (KV) unter Beifügung einer Tagesordnung.


Zahl der Sitzungen

Mindestausmaß 1 Sitzung pro Schuljahr, weitere Sitzungen, wenn Entscheidungs-angelegenheiten heranstehen (es empfiehlt sich, alle notwendigen Entscheidungen, Termine, schon bei der 1. Sitzung zu Schulbeginn zu behandeln), der KL (KV) Beratungen zweckmäßig erscheinen, die Erziehungsberechtigten von mindestens einem Drittel der Schüler die Einberufung verlangen. Der Antrag auf Einberufung und der Antrag über die zu beratenden oder entscheidenden Angelegenheiten ist dem KL (KV) vorzulegen, der KEV (im Verhinderungsfall der KEV-Stv.) dies verlangt und die KL (KV) damit einverstanden ist.


Termin der Einladung: spätestens 2 Wochen vor der Sitzung.


Sitzung:

1. – 8. Schulwoche.

Weitere Sitzungen Einladung bis spätestens 1 Woche nach Verlangen, aber spätestens 2 Wochen vor der Sitzung.


Beschlussfähigkeit

KL (KV) + Erziehungsberechtigte von mindestens einem Drittel der Schüler. Sollten weniger Eltern anwesend sein, können, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde, nach einer Wartezeit von einer halben Stunde Beschlüsse gefasst werden. Theoretisch kann die Sitzung auch durchgeführt werden, wenn nur 1 Erziehungsberechtigter eines Schülers anwesend ist.


Personalvertretung – Die Nr. 1 in Service 4 Stimmberechtigte
Protokoll
Über die Sitzung muss ein Protokoll geführt werden.


Verhaltensvereinbarungen an der NMS Liefering

Jede Person - Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Reinigungsdamen, der Schulwart und Besucher - soll sich in unserer Schule wohl fühlen und respektiert werden. Deshalb haben wir uns im Klassenrat, im Schülerparlament, in der Lehrerkonferenz und im Schulforum auf folgende gemeinsame Umgangsformen geeinigt:



In allen Klassen unserer Schule werden diese Grundprinzipien des Miteinanderlebens gelehrt, erprobt, geübt und eingefordert (von SchülerInnen und LehrerInnen). Dies passiert vor allem in Lerneinheiten des Sozialen Lernens, in Sesselkreisgesprächen, in Einzelgesprächen, im Klassenparlament und im Schulparlament.


Uns ist bewusst, dass unser hoher Anspruch einer immer währenden Auseinandersetzung bedarf.


Ich, __________________________________, Schüler/Schülerin der HS Liefering halte mich an die oben genannten Regeln und befolge die diesbezüglichen Anweisungen der Lehrer und Lehrerinnen. __________________________________ (Unterschrift des Schülers/der Schülerin) Wir Eltern helfen unserem Kind, damit dieses die oben genannten Regeln einhalten kann und unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Erziehungsauftrag. __________________________________ (Unterschrift der Erziehungsberechtigten)