KEL – Gespräche
Zwei Mal im Jahr finden für alle Eltern, Schüler und Lehrer sogenannte KEL – Gespräche
Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche) statt.
Sinn und Zweck dieser Gespräche:
- Regelmäßiger Austausch zwischen Eltern (Erziehungsberechtigte) - SchülerIn – LehrerInnen
- SchülerInnen können ihr Wissen und ihre Kompetenzen zeigen und darüber reden
- Gespräch über die Lernentwicklung
- Zielvereinbarungen – welche Schwerpunkte setzt sich der Schüler/die Schülerin für
die nächsten Monate
Im Vordergrund steht die Motivation der Schülerinnen und Schüler, aber auch das
Erkennen der eigenen Verantwortung.
Schulforum
In der Neuen Mittelschule setzt sich die Schulgemeinschaft aus gewählten
Interessenvertretern von Lehrern und Erziehungsberechtigten zusammen. Im Schulforum
sind alle Klassenelternvertreter Mitglieder, den Vorsitz des Schulforums hat die Schulleiterin
inne. Das Schulforum tagt zumindest in den ersten neun Wochen nach Schulbeginn und
behandelt Angelegenheiten, die über den Wirkungsbereich einer Klasse hinausgehen oder die
gesamte Schule betreffen, wie beispielsweise Maßnahmen im Rahmen der Schulautonomie.
Das Schulforum ist zuständig für die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen,
die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen von Klassen und die
Kooperationen mit anderen Schulen oder außerschulischen Einrichtungen.
Klassenforum
§ 63a S CH UG
Mitglieder
Klassenlehrerin (KL) bzw. Klassenvorstand (KV), Erziehungsberechtigte der Schüler der Klasse
(ev. vom Elternverein nominierter Wahlvorsitzender)
Eventuell mit beratender Stimme: Direktorin, weitere Lehrerin, Schularzt, ...
Vorsitz
KL (KV), außer bei der Wahl des Klassenelternvertreters (KEV) und KEV-Stellvertreters; wenn
Direktorin anwesend ist, kann sie den Vorsitz übernehmen.
Einberufung
Durch KL (KV) unter Beifügung einer Tagesordnung.
Zahl der Sitzungen
Mindestausmaß 1 Sitzung pro Schuljahr, weitere Sitzungen, wenn Entscheidungs-angelegenheiten heranstehen (es empfiehlt sich, alle notwendigen
Entscheidungen, Termine, schon bei der 1. Sitzung zu Schulbeginn zu behandeln), der KL (KV) Beratungen zweckmäßig erscheinen,
die Erziehungsberechtigten von mindestens einem Drittel der Schüler die Einberufung verlangen. Der Antrag auf Einberufung und der Antrag über die zu beratenden oder
entscheidenden Angelegenheiten ist dem KL (KV) vorzulegen, der KEV (im Verhinderungsfall der KEV-Stv.) dies verlangt und
die KL (KV) damit einverstanden ist.
Termin der Einladung: spätestens 2 Wochen vor der Sitzung.
Sitzung:
1. – 8. Schulwoche.
Weitere Sitzungen Einladung bis spätestens 1 Woche nach Verlangen, aber spätestens 2 Wochen vor der Sitzung.
Beschlussfähigkeit
KL (KV) + Erziehungsberechtigte von mindestens einem Drittel der Schüler. Sollten weniger Eltern anwesend sein, können, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde, nach einer Wartezeit von einer
halben Stunde Beschlüsse gefasst werden. Theoretisch kann die Sitzung auch durchgeführt werden, wenn nur 1 Erziehungsberechtigter eines Schülers anwesend ist.
Personalvertretung – Die Nr. 1 in Service 4 Stimmberechtigte
- KL (KV) - außer bei der Wahl des KEV (KEV-Stv.),
- pro Schüler 1 Erziehungsberechtigter (wenn 2 anwesend sind und sie sich nicht einigen
können, hat keiner das Stimmrecht). 2 Schüler mit denselben Erziehungsberechtigten = 2 Stimmen.
- Stimmenthaltung ist unzulässig.
Protokoll
Über die Sitzung muss ein Protokoll geführt werden.
Verhaltensvereinbarungen an der NMS Liefering
Jede Person - Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern,
Reinigungsdamen, der Schulwart und Besucher - soll sich in unserer Schule
wohl fühlen und respektiert werden. Deshalb haben wir uns im Klassenrat,
im Schülerparlament, in der Lehrerkonferenz und im Schulforum auf folgende
gemeinsame Umgangsformen geeinigt:
- Wenn wir uns begegnen, grüßen wir
- Wir lassen uns gegenseitig ausreden und hören einander zu
- Wir sprechen ruhig miteinander und verwenden keine Schimpfwörter
- Wenn wir miteinander sprechen, halten wir Blickkontakt
- „Bitte“ und „Danke“ – Sagen ist für uns selbstverständlich
- Aufmunternde Gespräche motivieren und helfen weiter – Schimpfen und
Abwerten macht lustlos und traurig
- Wenn jemand Hilfe braucht, helfen wir oder holen Hilfe herbei
- Wir nehmen Rücksicht auf die Besonderheiten anderer
- Wir lachen gemeinsam, aber lachen niemanden aus
- Wir sind stolz, dass an unserer Schule so viele Menschen unterschiedlicher
Herkunft und Persönlichkeit miteinander arbeiten und achten uns gegenseitig
In allen Klassen unserer Schule werden diese Grundprinzipien des
Miteinanderlebens gelehrt, erprobt, geübt und eingefordert (von
SchülerInnen und LehrerInnen). Dies passiert vor allem in Lerneinheiten
des Sozialen Lernens, in Sesselkreisgesprächen, in Einzelgesprächen, im
Klassenparlament und im Schulparlament.
Uns ist bewusst, dass unser hoher Anspruch einer immer währenden Auseinandersetzung bedarf.
- Wir kommen pünktlich zum Unterricht - Schülerinnen und Schüler, die ohne gewichtigen Grund zu spät zum Unterricht
kommen, müssen die versäumte Unterrichtszeit nachholen – die versäumten Unterrichtsminuten werden addiert, wenn eine volle Unterrichtseinheit ( 50
min) voll ist, muss 1 Unterrichtseinheit nachgeholt werden. - Die Eltern werden informiert
- Wenn wir Streit haben, können wir unsere Konflikte durch Gespräche lösen (Hilfe gibt es bei Lehrer/innen, Peer-Mediation, Direktorin,..) –
Körperliche Übergriffe/Drohungen sind nicht erlaubt!
- Bei körperlicher Gewalt, verbalen Attacken und Drohungen finden ein
Gespräch und eine Verwarnung durch den anwesenden Lehrer oder den
Klassenvorstand statt.
- Bei massiver körperlicher Gewalt, massiven verbalen Attacken oder massiven
Drohungen finden ein Gespräch und eine Verwarnung durch die Direktorin statt.
- Wiederkehrender Verstoß gegen diese Regel führt zur Suspendierung.
- Wir nehmen keine Dinge an uns, die uns nicht gehören
- Wenn ein Wertgegenstand gestohlen wird, findet ein Gespräch mit der ganzen
Klasse statt, eine anonyme Wiedergutmachung (Rückgabe des gestohlenen
egenstandes) ist möglich und wünschenswert.
- Bei mehrmaligem Diebstahl durch ein und denselben Schüler (Schülerin)
werden die Eltern informiert.
- Bei Diebstahl von Gegenständen mit beträchtlichem Wert wird die Polizei
eingeschaltet (Beachte: Gegenstände von beträchtlichem Wert sollten nicht in
die Schule mitgenommen werden!)
- Räume und Gegenstände (Sanitäranlagen, Einrichtungen, Materialien, ….),
die wir gemeinsam an der Schule verwenden, behandeln wir sorgsam und halten sie sauber.
- Schülerinnen und Schüler, die Gegenstände bewusst verunreinigen und/oder
zerstören, sind dazu verpflichtet diese Gegenstände wieder zu säubern oder
zu reparieren. Falls dies nicht möglich sein sollte, müssen sie sich eine andere
Form der Wiedergutmachung überlegen.
- Bei groben Zerstörungsakten werden die Eltern informiert und in einer
Klassenkonferenz werden Wiedergutmachungsmaßnahmen besprochen, die
auch geleistet werden müssen.
- Die Handys bleiben ausgeschalten im Spind
(In Notfällen sind alle Schülerinnen und Schüler jederzeit über das Schultelefon
erreichbar!)
- Bei Nichteinhaltung der Schulregel wird das Handy bis Unterrichtsende
abgenommen und in der Direktion aufbewahrt. Die Schülerin/der Schüler
muss sich selbst um die Rückgabe des Handys kümmern.